Bundesland
Vorteile für Bundesländer
- Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtung gemäß § 1 Abs. 1 OZG
- Landesweite Standardisierung des Antrags und Bescheids betreffend § 127 TKG
- Jeder Antragsteller nutzt die gleiche Antragstrecke und erzeugt somit einen standardisierten Antrag in gleichbleibend hoher Qualität.
- Die Darstellung von Geodaten wird bereits bei der Konfiguration des Bundeslandes besprochen und in der Kartenkomponente der Antragstrecke hinterlegt. Somit können bereits bei Antragstellung geographische Aspekte mit einbezogen werden.
- Vom Bundseland können Regeln und Nebenbestimmungen vordefiniert werden. Diese stehen dann dem Wegebaulastträger zur Verfügung und können durch eigene Einträge ergänzt und bei der Bescheiderstellung genutzt werden.
- Auf Landesebene wird ein Musterbescheid abgestimmt und vorgegeben. Dieses Muster wird durch den WBLT entsprechend ergänzt. Das Ergebnis ist ein standardisierter Bescheid auf Landesebene.
- Keine zusätzliche Softwarebeschaffung notwendig, da „Software-as-a-Service“-Lösung (SaaS)
Finanzielle Aspekte
Grundsätzlich schließt das Land Hessen mit dem nachnutzenden Bundesland (NBL) einen Vertrag über die Nachnutzung. Dieser Vertrag wird mit jedem Bundesland individuell, aufgrund der länderspezifischen Anpassungen, geschlossen. Das im FIT-Store hinterlegte Kostenmodell dient hierfür als Grundlage.
Hinsichtlich des aktuellen Standes der noch laufenden Abstimmungen zwischen Bund und Ländern wird an dieser Stelle auf das SaaS-Abstimmungsschreiben zum SaaS-Einstellungs- bzw. Nachnutzungsvertrag der FITKO verwiesen.
Die Kosten für die Realisierung von technischen Schnittstellen zu vorhandenen Backend-Systemen, Fachverfahren, DMS- oder GIS-Systemen sind aktuell in der Kalkulation der Nachnutzung nicht enthalten und müssen beim jeweiligen Fachverfahrenshersteller erfragt werden. Technische Details zur Anbindung informationstechnischer Systeme (FIT-Store, FIT-Connect, DVDV, etc.) finden sich auf der Website der FITKO.
Datensätze Geodaten
Das plattformbasierte Antrags- und Genehmigungsverfahren, Breitband-Portal, enthält ein Geoinformationssystem mit dessen Hilfe die geplanten Vorhaben auch räumlich visualisiert werden können. Dies kann sehr verschiedene geographische Aspekte betreffen, beispielsweise topographische, hydrologische oder verkehrsrelevante Informationen. Hinsichtlich der länderspezifischen Einrichtung bzw. Nutzung dieser Funktionalitäten gilt es einige technische und organisatorische Fragestellungen zu klären (z. B. in Bezug auf die Bereitstellung bzw. Nutzung von Geodaten).
Pilotierung
In jedem potenziell nachnutzenden Bundesland wird es mindestens eine Pilotkommune geben, um das System ausgiebig zu testen. Die Pilotkommune wird in einem initialen Workshop ausführlich über die Nutzung des Breitband-Portals informiert und in die Lage versetzt, sich selbstständig im Portal zu registrieren und die entsprechenden verwaltungsspezifischen Einstellungen vorzunehmen. In einem zweiten Workshop geht es dann (gemeinsam mit den vom nachnutzenden Bundesland benannten fachlichen Vertreterinnen und Vertreter) um die schrittweise Umsetzung länderspezifischer Regelungen und Anforderungen.